Dienstleistungen

Vermittlung beim Immobilienverkauf

Durch die Beauftragung unserer Agentur beschleunigen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie, und zwar aus dem einfachen Grund der Konzentration der Immobilien in unserem Angebot. Häufig bekunden potenzielle Immobilienkäufer Interesse an einer bestimmten Immobilie aus unserem Angebot, die sie besichtigen möchten, sie möchten aber auch andere ähnliche Objekte aus unserem Angebot besichtigen und dann bieten wir ihnen oft die Besichtigung mehrerer Objekte aus unserem aktuellen Angebot an und Käufer entscheiden sich für den Kauf einer völlig anderen Immobilie als der, für die sie ursprünglich Interesse bekundet haben.

Es gibt auch Fälle, in denen Käufer nach einer Immobilie in einem bestimmten Viertel, einer bestimmten Straße oder einem bestimmten Gebäude einer Stadt suchen. Aus Gründen der Breite unseres Angebots ist es daher immer besser, mehr Immobilien in genau diesem Viertel, dieser Straße oder Gebäude im Angebot zu haben, nach dem sie suchen. Möglicherweise haben Sie als unabhängiger Immobilienverkäufer nicht die Möglichkeit, solche potenziellen Immobilienkäufer kennenzulernen.

Wenn Sie die Vermittlung durch unsere Agentur wünschen, können wir Ihnen zwei Arten von Vermittlungsverträgen anbieten. Eine Vertragsart ist völlig liberal, die sogenannte offenen Vertragstyp, bei dessen Abschluss Sie nicht die Autonomie verlieren, Ihre Immobilie selbständig zu verkaufen, sondern auch problemlos mehrere autorisierte Immobilienmakler für den gleichen Auftrag beauftragen können.

Eine andere Vertragsart, die wir mit unseren Kunden abschließen, ist ein Exklusivvertrag, bei dem Ihre Immobilie nur durch unsere Agentur vermittelt wird, d. h. unsere Kunden haben dann nicht das Recht, mit anderen einen Vertrag über den Verkauf derselben Immobilie abzuschließen autorisierte Immobilienmakler. Das Maklerhonorar, das wir bei einem exklusiven Maklervertrag vereinbaren, ist in der Regel niedriger als das Maklerhonorar, das wir bei einem offenen Maklervertrag für den Verkauf von Immobilien vereinbaren. 

Die Bedingungen, unter denen wir tätig sind, sind in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. In der Mediationsvereinbarung treffen wir jedoch häufig Bestimmungen, die in einigen Teilen von den Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mediation abweichen, und was dann während der Mediation vereinbart wird auf die in der konkret abgeschlossenen Mediationsvereinbarung maßgebenden Maßstäbe zurückgegriffen wird.

Die Beratung, die Sie von uns bezüglich Ihrer Immobilie erhalten, mit der wir versuchen, den Verkauf derselben zu beschleunigen, die Beratung, mit der wir Sie auf Verhandlungen mit Käufern vorbereiten, und insbesondere die Beratung während des Kauf- und Verkaufsprozesses mit dem Ziel Ihre Rechtssicherheit vom Abschluss von Vor- und Verkaufsverträgen Ihrer Immobilie über die Zahlung des vereinbarten Preises Ihrer Immobilie durch den Käufer bis hin zur Übergabe Ihrer Immobilie an den Käufer.

Kontaktieren Sie uns gerne über das Formular in unseren Kontakten.

 

 

Vermittlung beim Immobilieneinkauf 

Sollten Sie als Immobilienkäufer keine passende Immobilie zum Kauf auf dem Markt finden, können Sie uns mit der Suche nach einer passenden Immobilie beauftragen und so den Kaufprozess der gewünschten Immobilie beschleunigen.

Diese Dienstleistung können wir Ihnen mit dem obligatorischen Abschluss eines Maklervertrages anbieten, der die von Ihnen gesuchte Immobilie genau beschreibt. Der abgeschlossene Vertrag über die Vermittlung beim Immobilienkauf verpflichtet Sie nicht dazu, die von uns für Sie gefundene Immobilie zu erwerben, wenn diese in irgendeiner Hinsicht nicht zu Ihnen passt. Ihre vertragliche Verpflichtung gegenüber uns als Vermittler beim Immobilienkauf kommt erst dann zustande, wenn Sie sich für den Kauf der Ihnen angebotenen Immobilie entscheiden.

Wenn Sie sich auf Grundlage des Maklervertrags für den Kauf einer der Ihnen angebotenen Immobilien entscheiden, haben Sie Anspruch auf das umfassendste Paket unserer ESTATE 3-Leistungen, welches in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt ist. 

Wenn Sie die Vermittlung unserer Agentur beim Kauf einer bestimmten Immobilie wünschen, können wir Ihnen einen offenen Vermittlungsvertrag anbieten, sodass Sie ohne Hindernisse mehrere autorisierte Immobilienmakler gleichzeitig für den gleichen Auftrag beauftragen können.

Im Rahmen der oben genannten Vermittlung beraten wir Sie beim Kauf der ausgewählten Immobilie und schützen Sie als Käufer auch während des Kaufsprozesses umfassend.

Kontaktieren Sie uns gerne über das Formular in unseren Kontakten. 

 

 

Beratung

Neben Vermittlungsleistungen bei Immobilientransaktionen bieten wir auch Beratungsleistungen rund um den Verkauf oder Kauf einer konkreten Immobilie an.

Unsere Beratung bezieht sich am häufigsten auf die Beratung zum tatsächlichen Marktwert einer bestimmten Immobilie, zur obligatorischen Aktualisierung des Grundbuchauszugs und der Eigentumsurkunde der Immobilie, die Beratung zum Energieausweis der Immobilie, die Beschaffung der Immobiliendokumentation ( Baugenehmigung, Nutzungsgenehmigung usw.), Beratung bei der Erstellung der Kaufvertragsdokumentation, Erstellung der Immobiliendokumentation, die für den Kauf derselben durch Kredit erforderlich ist, Vorbereitung der Immobilie selbst für den erfolgreichen Verkauf usw. 

Die Bedingungen, unter denen wir die vorgenannten Leistungen erbringen, sind in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. 

Alle oben genannten Beratungsgebühren sind für unsere Kunden, die Verträge über die Vermittlung beim Verkauf oder Kauf von Immobilien unterzeichnet haben, kostenlos.

Kontaktieren Sie uns gerne über das Formular in unseren Kontakten.

 

 

Erstellung des Energieausweises der Immobilie 

In Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern, juristischen und natürlichen Personen, die zum Energieausweis berechtigt sind, können wir Ihnen eine schnelle und einfache Beschaffung eines Energieausweises für Ihre Immobilie ermöglichen. 

Kontaktieren Sie uns gerne über das Formular in unseren Kontakten.

 

 

Immobilienbewertung

In Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartnern, juristischen und natürlichen Personen sowie Gerichtssachverständigen, die zur Erstellung von Immobilienbewertungsgutachten befugt sind, können wir Ihnen eine Schätzung des Wertes Ihrer Immobilie erstellen.

Kontaktieren Sie uns gerne über das Formular in unseren Kontakten.