Durch die Beauftragung unserer Agentur beschleunigen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie, und zwar aus dem einfachen Grund der Konzentration der Immobilien in unserem Angebot. Häufig bekunden potenzielle Immobilienkäufer Interesse an einer bestimmten Immobilie aus unserem Angebot, die sie besichtigen möchten, sie möchten aber auch andere ähnliche Objekte aus unserem Angebot besichtigen und dann bieten wir ihnen oft die Besichtigung mehrerer Objekte aus unserem aktuellen Angebot an und Käufer entscheiden sich für den Kauf einer völlig anderen Immobilie als der, für die sie ursprünglich Interesse bekundet haben.
Es gibt auch Fälle, in denen Käufer nach einer Immobilie in einem bestimmten Viertel, einer bestimmten Straße oder einem bestimmten Gebäude einer Stadt suchen. Aus Gründen der Breite unseres Angebots ist es daher immer besser, mehr Immobilien in genau diesem Viertel, dieser Straße oder Gebäude im Angebot zu haben, nach dem sie suchen. Möglicherweise haben Sie als unabhängiger Immobilienverkäufer nicht die Möglichkeit, solche potenziellen Immobilienkäufer kennenzulernen.
Wenn Sie die Vermittlung durch unsere Agentur wünschen, können wir Ihnen zwei Arten von Vermittlungsverträgen anbieten. Eine Vertragsart ist völlig liberal, die sogenannte offenen Vertragstyp, bei dessen Abschluss Sie nicht die Autonomie verlieren, Ihre Immobilie selbständig zu verkaufen, sondern auch problemlos mehrere autorisierte Immobilienmakler für den gleichen Auftrag beauftragen können.
Eine andere Vertragsart, die wir mit unseren Kunden abschließen, ist ein Exklusivvertrag, bei dem Ihre Immobilie nur durch unsere Agentur vermittelt wird, d. h. unsere Kunden haben dann nicht das Recht, mit anderen einen Vertrag über den Verkauf derselben Immobilie abzuschließen autorisierte Immobilienmakler. Das Maklerhonorar, das wir bei einem exklusiven Maklervertrag vereinbaren, ist in der Regel niedriger als das Maklerhonorar, das wir bei einem offenen Maklervertrag für den Verkauf von Immobilien vereinbaren.
Die Bedingungen, unter denen wir tätig sind, sind in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. In der Mediationsvereinbarung treffen wir jedoch häufig Bestimmungen, die in einigen Teilen von den Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Mediation abweichen, und was dann während der Mediation vereinbart wird auf die in der konkret abgeschlossenen Mediationsvereinbarung maßgebenden Maßstäbe zurückgegriffen wird.
Die Beratung, die Sie von uns bezüglich Ihrer Immobilie erhalten, mit der wir versuchen, den Verkauf derselben zu beschleunigen, die Beratung, mit der wir Sie auf Verhandlungen mit Käufern vorbereiten, und insbesondere die Beratung während des Kauf- und Verkaufsprozesses mit dem Ziel Ihre Rechtssicherheit vom Abschluss von Vor- und Verkaufsverträgen Ihrer Immobilie über die Zahlung des vereinbarten Preises Ihrer Immobilie durch den Käufer bis hin zur Übergabe Ihrer Immobilie an den Käufer.
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