Preisliste der Dienstleistungen

 

Immobilienverkauf:

Eine Provision (Gebühr) für die Vermittlung wird vom Auftraggeber der Vermittlung / dem Verkäufer der Immobilie in Höhe von 2 % - 3 % des vertraglich vereinbarten Immobilienpreises erhoben, mindestens jedoch in Höhe von 800,00 EUR pro Kauftransaktion.

 

Immobilienkauf:

Eine Provision (Gebühr) für die Vermittlung wird vom Auftraggeber der Vermittlung/Immobilienkäufer in Höhe von 1 % bis 2 % des vertraglich vereinbarten Immobilienpreises erhoben, mindestens jedoch in Höhe von 800,00 EUR pro Kauf Transaktion.

Der Käufer zahlt die oben genannte Provision nur, wenn er mit dem Makler einen Vertrag über die Vermittlung beim Immobilienkauf abgeschlossen hat, d. h. wenn er dem Makler einen Auftrag zur Suche nach einer bestimmten Immobilienart erteilt hat und der Makler diesen Auftrag ausgeführt hat, oder wenn der Käufer beim Immobilienkauf mit dem Makler einen Vertrag über das Vermittlungsangebot des Maklers abgeschlossen und eines der unten aufgeführten Leistungspakete des Maklers in Anspruch genommen hat.

 

Immobilientausch:

Beim Tausch von Immobilien wird von beiden Vertragsparteien eine Vermittlungsprovision (Gebühr) in Höhe von 2 % - 3 % des Wertes der Immobilie erhoben, die die Vertragsparteien durch den Tausch erwerben, und zwar bei ein Mindestbetrag in Höhe von EUR 800,00 pro vereinbarter Tauschimmobilie.

 

Immobilienvermietung und Immobilienleasing:

Die Provision (Gebühr) für die Vermittlung wird vom Auftraggeber der Vermittlung / dem Vermieter bzw. Vermieter der Immobilie als Prozentsatz des vertraglich vereinbarten monatlichen Miet- oder Leasingpreises der Immobilie wie folgt erhoben:

100 % der monatlichen Miete bei einer vertraglich vereinbarten Miete/Pacht einer Immobilie mit einer Laufzeit von bis zu 18 Monaten, einmalig.

130 % der monatlichen Miete für eine vertraglich vereinbarte Vermietung/Pacht von Immobilien mit einer Laufzeit von 19 bis 59 Monaten, einmalig.

160 % der Monatsmiete bei Vertragsmiete/Immobilienmiete ab 60 Monaten, einmalig.

 

Immobilien vermieten und verpachten:

Die Provision (Gebühr) für die Vermittlung wird vom Auftraggeber der Vermittlung / dem Mieter oder Pächter der Immobilie als Prozentsatz des vereinbarten monatlichen Miet- oder Pachtpreises der Immobilie erhoben (sofern dem Vermittler ein schriftlicher Auftrag des Pächters vorliegt / Mieter die Immobilie einzufordern) wie folgt:

100 % der Monatsmiete bei einer Vertragsmiete/Immobilienmiete mit einer Laufzeit von bis zu 18 Monaten, einmalig.

130 % der monatlichen Miete für eine vertraglich vereinbarte Vermietung/Pacht von Immobilien mit einer Laufzeit von 19 bis 59 Monaten, einmalig.

160 % der monatlichen Miete bei Vertragsmiete/Immobilienmiete mit einer Laufzeit von 60 Monaten oder länger, einmalig.

 

Weitere Dienstleistungen:

Unternehmensberatung und Beauftragung eines Vermittlers: 80 EUR / Stunde

Service zur Einholung eines Auszugs aus dem Grundbuch der Immobilie, einer Kopie des Katasterplans, der Eigentumsurkunde und anderer Dokumente von den staatlichen und lokalen Verwaltungsbehörden am Sitz des Vermittlers: 20 EUR / Dokument (Verwaltungsgebühren und Gebühren betragen nicht im Preis der Dienstleistung enthalten).

Dienstleistung zur Beschaffung eines Auszugs aus dem Immobiliengrundbuch, einer Kopie des Katasterplans, der Eigentumsurkunde und anderer Dokumente von staatlichen und lokalen Verwaltungsbehörden außerhalb des Sitzes des Vermittlers: 20 EUR / Dokument + 80 EUR / Stunde + 0,50 EUR pro Stunde zurückgelegter Stundenkilometer (Verwaltungsgebühren und Abgaben sind nicht im Preis der Dienstleistung enthalten).

 

Maklerleistungspakete für Immobilienkäufer:

Der Käufer beauftragt den Vermittler beim Kauf einer Immobilie nur dann mit Dienstleistungen, wenn er bestimmte Dienstleistungen benötigt, und wenn der Käufer keine Dienstleistungen des Vermittlers benötigt, zahlt der Käufer keine Vermittlungsgebühr.

Für den Fall, dass der Käufer beim Immobilienkauf die Dienste eines Vermittlers benötigt, kann er eines der folgenden Leistungspakete wählen:

 

ESTATE 1 (mit einer Vermittlungsgebühr von 1 % des Vertragspreises der Immobilie):

- der Immobilienkäufer und der Vermittler schließen einen Vermittlungsvertrag ab,

- der Käufer einer Immobilie hat Anspruch auf Schadensersatz aus dem Versicherungsfall,

- der Vermittler holt vor Abschluss des Vorvertrages/Kaufvertrages den Grundbuchauszug der Immobilie ein,

- der Vermittler erhält eine Analysekarte des Immobilienkaufs (für gekaufte Immobilien),

- Erstellung der Verkaufsunterlagen durch den Anwalt des Mediators.

 

ESTATE 2 (mit einer Vermittlungsgebühr von 2 % des Vertragspreises der Immobilie):

- der Immobilienkäufer und der Vermittler schließen einen Vermittlungsvertrag ab,

- der Käufer einer Immobilie hat Anspruch auf Schadensersatz aus dem Versicherungsfall,

- der Vermittler holt vor Abschluss des Vorvertrages/Kaufvertrages den Grundbuchauszug der Immobilie ein,

- der Vermittler erhält eine Analysekarte des Immobilienkaufs (für gekaufte Immobilien),

- Erstellung der Verkaufsunterlagen durch den Anwalt des Mediators,

- der Vermittler holt eine Absichtserklärung vom Gläubiger/Gläubiger des Immobilienverkäufers ein,

- Koordinierung der Zahlung / Abwicklung / Aufrechnung von Hypotheken,

- Zustellung des Beschlusses über die eingetragene Hypothek und des Grundbuchauszugs mit der eingetragenen Hypothek des Gläubigers des Käufers,

- Einholung der Löschungserklärung des Gläubigers und Löschung der Belastung (Hypothek),

- Aktualisierung der Daten im Grundbuchauszug der Immobilie,

- Erstellung eines Protokolls über die Übergabe der Immobilie und Ablesung der Zähler des Immobilienlieferanten,

- Übertragung von Immobiliendienstleistungen vom Verkäufer auf den Käufer.

 

Zusätzlich zum gewählten Leistungspaket trägt der Käufer auch die Kosten für die Registrierung des Eigentums an der erworbenen Immobilie auf seinen Namen, die Kosten für die notarielle Beglaubigung der Kaufunterlagen, die Kosten für die Formalisierung seines Darlehensvertrags und die Kosten für die Übersetzung des Kaufs Dokumente in die gewünschte (seine) Sprache. 

HINWEIS: Der Vermittler berechnet auf die Preise der angegebenen Vermittlungsgebühren und -leistungen eine Mehrwertsteuer in Höhe von 25 %.